Wir haben schon länger nach einem Defender 90 als neues Teamfahrzeug gesucht. Leider sind gut erhaltene Exemplare, die die Rallyeregeln erfüllen (mindestens 20 Jahre alt) sehr selten. Konstruktionsbedingt rostet der Defender an allen Enden. Als wir dann Ostern ein rostarmes Exemplar im Internet entdeckten, haben wir nach kurzer Verhandlung gleich zugeschlagen. Der Haken an der Sache war allerdings, dass das Auto auf Mallorca stand und nicht zugelassen war.

Glücklicherweise haben wir Günter Tameris aus Quakenbrück gefunden. Er pendelt mit seinem Truck wöchentlich zwischen Deutschland und Mallorca und hat den Wagen als Beiladung mitgebracht. Vier Wochen nach dem Kauf stand der Defender dann in Oldenburg.

Da wir schon drei Wochen später die Pfingstrallye des Korting Rallye Teams mitfahren wollten, brauchten wir schnell Unterstützung um dutzende Mängel zu beheben und die Hauptuntersuchung zu bestehen. Der Vorbesitzer hatte zwar regelmäßig einen Ölwechsel machen lassen, aber all die Landrover spezifischen Wartungsarbeiten wurden seit 2007 nicht mehr gemacht. Es musste also schnell ein Landrover Spezialist her. Mit der Autogalerie Schickel haben wir eine gute Werkstatt in Oldenburg gefunden. Wir haben eine tolle Beratung über notwendige und aufschiebbare Arbeiten bekommen. Der Wagen wurde in kurzer Zeit repariert und bekam zwei Tage vor Start der Kortini Rallye die HU/AU Plakette.

Soweit so gut, auf zur Zulassungsstelle. Erstmal großes Lob für die Stadt Oldenburg. Das Bürgerbüro ist so hervorragend organisiert, dass man ohne Termin sofort ein Auto zulassen kann. In Hamburg dagegen wartet man derzeit DREI Wochen auf einen Termin. Bei aller Freundlichkeit der Sachbearbeiter kam dann aber der große Hammer. Der Wagen kann in Deutschland nicht zugelassen werden, weil ein Teil der Fahrzeugpapiere fehlt. In Spanien bestehen die Fahrzeugpapiere aus zwei unterschiedlichen Dokumenten, der Ficha tecnica und der Permiso de circulacion.

Der Vorbesitzer hatte das Auto im Jahre 2018 abgemeldet, und die örtliche Behörde auf Mallorca hat die Permiso de circulacion eingezogen. In Deutschland müssen aber beide Dokumente vorgelegt werden, damit ausgeschlossen werden kann, dass das Fahrzeug noch in einem anderen Land zugelassen ist.

Die Rallyeteilnahme war somit nicht mehr möglich und die Laune am Tiefpunkt. Augenscheinlich gab es eine Lücke zwischen den Vorschriften in Spanien (Einzug der Permiso de circulation) und Deutschland (keine Zulassung ohne Permiso de circulacion).

Nach tagelanger Recherche haben wir das Problem gefunden. In Spanien kann man sein Fahrzeug beurlauben. Wenn man das Auto längere Zeit nicht nutzen möchte kann man eine vorübergehende Abmeldung (Baja Temporal) beantragen. Die „Permiso de Circulación del vehículo“ wird in diesem Fall bei der Dirección General de Tráfico (DGT) abgegeben. Das Fahrzeug ist aber weiterhin bei der DGT auf den Besitzer registriert. Er kann es jederzeit wieder aktivieren und bekommt dann seine „Permiso de Circulación del vehículo“ wieder ausgehändigt. Der Wagen ist also immer noch auf den alten Besitzer in Spanien registriert (darf aber nicht am Verkehr teilnehmen). Daher kann er auch nicht in Deutschland angemeldet werden. 

Um den Wagen final abzumelden, muss der registrierte Besitzer ihn vom Status „Baja Temporal“  in den Status „Baja definitiva por traslado del vehículo a otro país“ oder auch „Baja Exportación“ genannt ummelden. Im Rahmen dieses Vorgangs wird die „Permiso de Circulación del vehículo“ entsprechend gekennzeichnet und ausgehändigt. Der Verkäufer kann nun die „Permiso de Circulación del vehículo“ an den Käufer übergeben womit dieser zum offiziellen Besitzer des Fahrzeuges wird und es auf seinen Namen zulassen kann.

So, da stehen wir jetzt zwei Monate nach dem Kauf und warten auf den Vorbesitzer und die spanischen Behörden. Zum Glück sind es noch 48 Wochen bis zum Star des BSC 2020.